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Beschluss Nr. 1251 des Ständigen Rates
Der Ständige Rat verabschiedete den Beschluss über das Programmbüro in Duschanbe (Malta – Europäische Union, interpretative Erklärung 1; Russische Föderation, interpretative Erklärung 2; Tadschikistan, interpretative Erklärung 3; Vereinigte Staaten von Amerika, interpretative Erklärung 4).
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