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Journal der 1044. Plenarsitzung des Ständigen Rates
Vor Eintritt in die Tagesordnung begrüßte der Vorsitzende den neuen Ständigen Vertreter des Heiligen Stuhls bei der OSZE, Monsignore J. Urbańczyk. Der Ständige Vertreter des Heiligen Stuhls sprach einige Worte anlässlich seines Amtsantritts. Rede des Vorsitzenden des Ministerkomitees des Europarats und Vizepremier-minister und Minister für auswärtige und europäische Angelegenheiten von Belgien, S. E. Didier Reynders. Bericht des Direktors des Büros für demokratische Institutionen und Menschenrechte. Der Ständige Rat verabschiedete den Beschluss Nr. 1160 über die Verlängerung der Entsendung von OSZE-Beobachtern an zwei russische Kontrollposten an der russisch-ukrainischen Grenze (Lettland – Europäische Union, interpretative Erklärung 1; Vereinigte Staaten von Amerika, interpretative Erklärung 2; Ukraine, interpretative Erklärung 3; Russische Föderation, interpretative Erklärung 4). Der Ständige Rat verabschiedete den Beschluss Nr. 1161 über die Verlängerung des Mandats des Prüfungsausschusses. Der Ständige Rat verabschiedete den Beschluss Nr. 1162 über die Verlängerung des Mandats der Sonderbeobachter-mission der OSZE in der Ukraine (Vereinigte Staaten von Amerika, interpretative Erklärung 1; Kanada, interpretative Erklärung 2; Russische Föderation, interpretative Erklärung 3; Ukraine, interpretative Erklärung 4; Lettland – Europäische Union, interpretative Erklärung 5). Fortgesetzte Aggression gegen die Ukraine und anhaltende Verletzungen der OSZE-Prinzipien und -Verpflichtungen durch die Russische Föderation. Die Lage in der Ukraine und die Notwendigkeit, die Minsker Vereinbarungen umzusetzen. Entführung und widerrechtliches Festhalten ukrainischer Staatsbürger durch die Russische Föderation. Internationaler Tag der Frau am 8. März 2015. Das Recht auf freie Meinungsäußerung, freie Vereinigung und friedliche Versammlung in Tadschikistan. Die Todesstrafe in den Vereinigten Staaten von Amerika. Bericht über die Tätigkeit des Amtierenden Vorsitzenden.
Die Ansichten, Meinungen, Schlussfolgerungen und weiteren Informationen dieses Dokuments beinhalten weder eine Stellungnahme noch eine Unterstützungserklärung seitens der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (OSZE), es sei denn, die OSZE ist als Autor dieses Dokuments explizit angegeben.