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Beschluss Nr. 1153 des Ständigen Rates
Der Ständige Rat verabschiedete den Beschluss über ein OSZE-Programmbüro in Astana (Kasachstan, interpretative Erklärung 1; Vereinigte Staaten von Amerika, interpretative Erklärung 2; Italien – Europäische Union, interpretative Erklärung 3).
Die Ansichten, Meinungen, Schlussfolgerungen und weiteren Informationen dieses Dokuments beinhalten weder eine Stellungnahme noch eine Unterstützungserklärung seitens der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (OSZE), es sei denn, die OSZE ist als Autor dieses Dokuments explizit angegeben.