Informationsmaterial
Journal der 1401. Plenarsitzung des Ständigen Rates
Rede des Ministers für Auswärtige Angelegenheiten Litauens, S. E. Gabrielius Landsbergis. Die Fortgesetzte Aggression der Russischen Föderation gegen die Ukraine. Bericht des Hohen Kommissars für nationale Minderheiten. Bericht des OSZE-Vertreter in der Gemeinsamen lettisch-russischen Kommission für pensionierte Militärangehörige. Der Ständige Rat verabschiedete den Beschluss Nr. 1447 über die Verlängerung des Mandats der OSZE-Präsenz in Albanien. Der Ständige Rat verabschiedete den Beschluss Nr. 1448 über die Verlängerung des Mandats des OSZE-Programm-büros in Astana. Der Ständige Rat verabschiedete den Beschluss Nr. 1449 über die Verlängerung des Mandats der OSZE-Mission in Bosnien und Herzegowina. Der Ständige Rat verabschiedete den Beschluss Nr. 1450 über die Verlängerung des Mandats des OSZE-Programm-büros in Bischkek. Der Ständige Rat verabschiedete den Beschluss Nr. 1451 über die Verlängerung des Mandats der OSZE-Mission in Montenegro. Der Ständige Rat verabschiedete den Beschluss Nr. 1452 über die Verlängerung des Mandats der OSZE-Mission in Serbien. Der Ständige Rat verabschiedete den Beschluss Nr. 1453 über die Verlängerung des Mandats der OSZE-Mission in Skopje. Der Ständige Rat verabschiedete den Beschluss Nr. 1454 über die Verlängerung des Mandats des OSZE-Projekt-koordinators in Usbekistan. Der Ständige Rat verabschiedete den Beschluss Nr. 1455 über die zusätzliche vorläufige Ausgabenbefugnis für 2022 (Tschechische Republik – Europäische Union, interpretative Erklärung 1; Russische Föderation, interpretative Erklärung 2). Laufende demokratische Reformen in Kasachstan und die Ergebnisse der Präsidentenwahl vom 20. November 2022. Gefährliche Provokationen des Kyjiwer Regimes mit Unterstützung der westlichen Allianz von OSZE-Teilnehmerstaaten und die fortgesetzten Verbrechen des Kyjiwer Regimes an der Zivilbevölkerung. Teilnahme der Generalsekretärin am neunundzwanzigsten Treffen des Ministerrats der OSZE am 1. und 2. Dezember 2022 in Łódź (Polen).
Die Ansichten, Meinungen, Schlussfolgerungen und weiteren Informationen dieses Dokuments beinhalten weder eine Stellungnahme noch eine Unterstützungserklärung seitens der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (OSZE), es sei denn, die OSZE ist als Autor dieses Dokuments explizit angegeben.