Informationsmaterial
Journal der 1360. Plenarsitzung des Ständigen Rates
![](https://www.osce.org/files/imagecache/20_medium/f/images/hires/c/2/116945_2.png?1687345016)
Russische Föderation (Anhang 1). Sonderbeauftragter des Amtierenden Vorsitzenden der OSZE in der Ukraine und in der Trilateralen Kontaktgruppe (Anhang 2). Russischen Föderation Gegen die Ukraine (Frankreich – Europäische Union, Anhang 3; Kanada, Anhang 4; Vereinigte Staaten von Amerika, Anhang 5; Vereinigtes Königreich, Anhang 6; Türkei, Anhang 7; Albanien, Anhang 8; Montenegro, Anhang 9; Island, Anhang 10; Georgien, Anhang 11; San Marino, Anhang 12; Andorra, Anhang 13; Slowenien, Anhang 14; Norwegen, Anhang 15; Bosnien und Herzegowina, Anhang 16; Japan (Kooperationspartner), Anhang 17; Lettland, Anhang 18). Verbrechen der Ukraine gegen die Zivilbevölkerung und die nicht hinnehmbare Reaktion der westlichen Länder auf die militärische Spezialoperation (Russische Föderation, Anhang 19; Kanada, Anhang 20). Gemeinsame Erklärung des Amtierenden Vorsitzenden und der Generalsekretärin der OSZE, I. E. H. M. Schmid, zur Verurteilung des militärischen Vorgehens Russlands gegen die Ukraine, vom 24. Februar 2022 (Lettland, Anhang 21). Aktivierung des Moskauer Mechanismus, um sich mit den menschenrechtlichen und humanitären Auswirkungen der russischen Invasion und der Kriegshandlungen Russlands gegen die Ukraine zu befassen (Kanada, auch im Namen von Albanien, Andorra, Belgien, Bosnien und Herzegowina, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Georgien, Griechenland, Irland, Island, Italien, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Moldau, Monaco, Montenegro, den Niederlanden, Nordmazedonien, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, San Marino, Schweden, der Schweiz, Serbien, der Slowakei, Slowenien, Spanien, der Tschechischen Republik, der Türkei, Ungarn, dem Vereinigten Königreich, den Vereinigten Staaten von Amerika und Zypern, Anhang 22; Vereinigtes Königreich, Anhang 23; Vereinigte Staaten von Amerika, Anhang 24; Ukraine, Anhang 25; Russische Föderation, Anhang 26; Kanada, Anhang 27).
Die Ansichten, Meinungen, Schlussfolgerungen und weiteren Informationen dieses Dokuments beinhalten weder eine Stellungnahme noch eine Unterstützungserklärung seitens der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (OSZE), es sei denn, die OSZE ist als Autor dieses Dokuments explizit angegeben.