Informationsmaterial
OSZE-Praxisleitfaden „Markierung, Registrierung und Bestandsnachweisführung von Munition“
Dieser Praxisleitfaden gilt ausschließlich für staatseigene Bestände konventioneller Munition für Streitkräfte, paramilitärische Kräfte, Sicherheitskräfte und die Polizei eines Teilnehmerstaats im Sinne von Abschnitt II und III des OSZE-Dokuments „Lagerbestände konventioneller Munition“ (FSC.DOC/1/03 vom 19. November 2003). Jede andere Munition, wie etwa Munition in privatem Besitz oder Munition für andere als konventionelle Waffen, etwa ABC-Waffen oder andere ABCR-Vorrichtungen, ist davon ausgenommen. Er enthält Hinweise, die insbesondere für diejenigen nützlich sind, die sich mit der Ausarbeitung nationaler Grundsatzverfahren befassen. Daher können die darin enthaltenen Informationen und Empfehlungen unter Umständen als Grundlage für die Ausarbeitung grundsätzlicher Leitlinien, allgemeiner Betriebsrichtlinien und Verfahren zu allen Aspekten der Markierung, Registrierung und Bestandsnachweisführung von Munition herangezogen werden.
Die Ansichten, Meinungen, Schlussfolgerungen und weiteren Informationen dieses Dokuments beinhalten weder eine Stellungnahme noch eine Unterstützungserklärung seitens der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (OSZE), es sei denn, die OSZE ist als Autor dieses Dokuments explizit angegeben.